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Conditions of Use

 
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
 
(1)   Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
 
(2)   Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
 
(3)   Zusicherungen, Nebenabreden oder vom Besteller gewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch die Eunaxis Medical GmbH, Frau Rozalia Horvath, es sei denn, zwischen den Parteien wurde etwas anderes vereinbart. Der Außendienst, die Fachberater und sonstige Mitarbeiter der Eunaxis Medical GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen.
 
 
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
 
(1)   Die Auftragserteilung/Bestellung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, es sein denn, zwischen den Parteien wurde etwas anderes vereinbart.
 
(2)   Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 5 Werktagen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Durch die Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
 
(3)    An von Eunaxis Medical GmbH abgegebenen Angeboten, Kostenvorschlägen, von uns oder Dritten stammenden, dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf die Gegenstände ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen oder bekannt geben oder dieselben durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat dieselben auf Verlangen der Eunaxis Medical GmbH vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien zurückzugeben.
 
 
§ 3 Widerrufsbelehrung
 
(1)   Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf ist zu richten an:
Eunaxis Medical GmbH
Max-Stromeyer-Str. 116
78467 Konstanz
Germany / Deutschland
 
 
(2)   Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangende Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
 
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
 
(1)   Sämtliche Preise werden, sofern nicht anders vereinbart, in Euro berechnet. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Auslieferungslager, ausschließlich Verpackungskosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, die auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kostenfaktoren basieren.
(2)   Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir behalten uns zur Absicherung unseres Kreditrisikos vor, die bestellte Leistung/Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortzahlung bei Lieferung zu erbringen. Nachnahmegebühren in Höhe von 12,00 Euro gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
(4)   Mögliche Zahlungsweisen.
Sie haben die Möglichkeit, auf fünf bequeme Arten Ihre Bestellungen zu tätigen:
a.) Bestellung per Vorkasse
b.) Bestellung per Selbstabholung
c.) Bestellung per Bar-/Verrechnungsscheck
d.) Bestellung per Lastschrift
f.) Bestellung per Nachnahme (12,00 Euro zusätzlich anfallende Kosten per Bestellung).
(5)    Liefer- und Versandkosten: (Versandkosten berechnen sich nach den Bestellwert)
Deutschland (per DPD):
Bis 49,99 Euro Bestellwert: 4,95 Euro
Ab 50,00 Euro Bestellwert: 0,00 Euro
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
(6)   Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(7)   Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein genanntes Konto der Eunaxis Medical GmbH zu erfolgen oder durch Zusendung eines Euro- bzw. Verrechnungsschecks. Bei Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt erst deren werthaltige Einlösung als Zahlung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
(8)   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
 
§ 5 Lieferzeit
 
(1)   Die Lieferungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Eunaxis Medical GmbH nicht zu vertreten hat oder die bei Vorlieferanten von Eunaxis Medical GmbH eintreten. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragsparteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges zum Rücktritt berechtigt. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, insbesondere Importlizenzen oder Zulassungen.
(2)   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Das beinhaltet u. a. den rechtzeitigen Zugang sämtlicher vom Besteller eventuell zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3)   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4)   Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6)   Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7)   Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8)   Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
 
 
§ 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
 
(1)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung durch eine von uns beauftragte Spedition. Mit der Übergabe/Ablieferung der Sache an den Kunden geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
(2)   Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3)   Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(4)   Umverpackungen bzw. Bündelungen von Bestellungen sind aus logistischen Gründen möglich.
(5)   Teillieferungen sind zulässig.
 
 
§ 7 Mängelhaftung
 
(1)   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist Eunaxis Medical GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(2)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(3)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(5)   Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(6)   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7)   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
(8)   Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
 
 
§ 8 Gesamthaftung
 
(1)   Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
 
(2)   Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
 
 
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
 
(1)   Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2)   Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3)   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4)   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich (USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5)   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6)   Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7)   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
 
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
 
(1)   Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
 
 
§ 11 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
Es gelten die Bestimmungen gemäß § 306 BGB wie folgt:
 
(1)   Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2)   Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3)   Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
 
 
Eunaxis Medical GmbH, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz, vertreten durch Rozalia Horvath, Registergericht Freiburg HRB 382139. Stand April 2012

 

 

 

 

 

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